Allgemeine Geschäftsbedingungen von
Christina Face to Face Fitness
§ 1 Terminvereinbarungen/ Stornogebühren
a) Einzeltermine finden nur auf konkrete Vereinbarung statt, die vereinbarten Termine
sind verbindlich.
Trainingszeiten:
Montag - Freitag 6.00 - 23.00Uhr
Samstag 6.00 - 18.00Uhr
b) Sagt ein Kunde einen Termin innerhalb der letzten 24 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt ab, veranlaßt er eine Änderung oder erscheint nicht zum Termin, so verfällt der Termin komplett. Das vereinbarte Honorar wird als Stornogebühr trotzdem fällig.
c) Terminänderungen und Terminabsagen müssen telefonisch (auch Mailbox) oder schriftlich erfolgen. (E-Mails, SMS, Faxe etc.)
§ 2 Außentermine/ Schlechtwetter
Sobald ein Außentermin vereinbart ist, kann dieser wegen schlechtem Wetter nur von Christina Face to Face Fitness abgesagt werden. Sobald keine Absage erfolgt, findet der Termin am vereinbarten Ort, zum vereinbarten Zeitpunkt statt. Der Kunde ist selbst für Temperatur und wettergerechte Kleidung zuständig.
§ 3 Vergütung
a) ab 24,90 Euro pro Trainingseinheit
b) Sonstige Kosten wie Eintrittsgelder, Platzkarten, Aufnahmegebühren,eventuelle Übernachtungen und Spesen etc. sind nicht enthalten und werden für den Kunden gesondert berechnet.
c) Anfahrtskosten sind bis einschließlich 25 km frei. Ab dem 26. km wird eine Kilometerpauschale von 30 Cent pro gefahrenem Kilometer erhoben.
d) Gesundheitliche Re-Checks, Trainingsauswertungen und Trainingspläne für Folgezeiten sind im Honorar enthalten.
e) Der Kunde erhält einmal monatlich eine Rechnung. Diese ist ohne Abzüge zahlbar innerhalb 7 Tage nach Erhalt. Gerät der Kunde in Verzug, werden Verzugskosten zzgl. einer Gebühr von 10,- € erhoben. Solange die Rechnung nicht beglichen ist, besteht kein Anspruch auf weitere Betreuung. Spezielle Programme die Sonderpreise beinhalten werden gegen Vorkasse in Rechnung gestellt.
f) Erstgespräche sind in aller Regel kostenfrei.
g) Der Kunde verpflichtet sich, dem Personal Trainer vor jeder Betreuung, die Art der Leistung mit seiner Unterschrift als Leistungsnachweis abzuzeichnen.
§ 4 Sporttauglichkeit/ Haftung
a) Der Kunde versichert, "sportgesund" zu sein. Er hat sich bei einem Arzt seines Gesundheitszustandes versichert. Er verpflichtet sich, sich in regelmäßigen Abständen auf seine Sporttauglichkeit hin ärztlich untersuchen zu lassen. Jede Erkrankung, Schmerz, Schwindel, Unwohlsein etc. ist dem Personal Trainer sofort mitzuteilen. Der Empfehlung des Personal Trainers, einen Arzt zu Rate zu ziehen, wird unbedingt Folge geleistet.
b) Alle Fragen zum derzeitigen/ bisherigen Gesundheitszustand und zu Lebensumständen sind wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Alle änderungen dem Trainer sofort mitzuteilen.
c) Die Teilnahme an den Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Für Sachschäden wird eine Haftung ausgeschlossen, es sei denn, dem Veranstalter ist ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorzuwerfen.
§ 5 Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden
änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§ 6 Loyalität
Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich nicht negativ über die Person bzw. Produkte oder Dienstleistungen des anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige beeinträchtigen.
§ 7 Salvatorische Klausel
Sollte eine einzelne Bestimmung in diesen AGB rechtlich unwirksam sein, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien erkennen für den Fall der Ungültigkeit diejenige gültige Regelung an, die dem der Regelungsintention des unwirksamen Bestandteils inhaltlich am nächsten kommt.